Nachweis einer Erkrankung

Sars-Cov-2-PCR

Es sollten sich alle Patienten mit dem Verdacht auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus (Welche Symptome können beim Coronavirus auftreten?) oder mit einem engen Kontakt (Contact Tracing) mit einer erkrankten Person testen lassen. Dabei handelt es sich um einen Nasen- und/oder Rachenabstrich.
Die Kosten bei Symptomen und beim Contact Tracing werden durch den Bund bezahlt, damit auch alle Leute mit möglicher Coronavirus-Infektion getestet werden. Bei Beschwerden, welche zu weiteren Abklärungen führen, wird die restliche Untersuchung und Beratung wie gewohnt über die Krankenkasse abgerechnet. Die Sars-Cov-2-PCR ist nach wie vor der genauste Test. Nur mit einem positiven PCR Test erhalten Sie das Zertifikat «Genesen».

Gepoolter PCR-Test

Beim gepoolten PCR-Test werden die Speichelproben von mehreren Personen zu einer Mischprobe vereint. Fällt das Resultat der Mischprobe positiv aus, müssen im Nachhinein noch einzelne Proben durchgeführt werden, um herauszufinden, welche Person infiziert ist. Dafür werden Sie aufgefordert, einen PCR-Test (Nasen-Rachen-Abstrich oder Speichel-PCR) durchführen zu lassen.

Sars-Cov2-Antigen-Schnelltest

Es handelt sich auch hier um einen Nasen/Rachenabstrich. Diese Tests haben eine weniger sichere Aussagekraft als die Sars-Cov-2-PCR (siehe oben). Ausgeschlossen von diesem Test sind Leute, die schon länger Symptome haben, zu den gefährdeten Personen gehören, im Gesundheitssystem arbeiten oder gegen Covid geimpft sind. Ein positiver Antigen-Schnelltest sollte jeweils mit einem PCR bestätigt werden.

Antigen-Selbsttest

Bei einem Selbsttest kann die Probeentnahme wie auch das Ablesen des Resultates zu Hause stattfinden. Er ist weniger genau, als die obigen Tests und ist nur sinnvoll zum Ausschluss einer Infektion, wenn keine Symptome bestehen. Es kann dadurch kein Covid Zertifikat beantragt werden. 
Bei Symptomen sollte immer eine Fachperson eine Testung durchführen.

Nachweis einer stattgefundenen Erkrankung
(Sars-Cov-2-IgG-Antikörper)

Dieser Test gibt Auskunft darüber, ob jemand eine Erkrankung mit dem Coronavirus (mit oder ohne Symptome) durchgemacht hat und ist frühestens 14 Tage nach Auftreten von krankheitstypischen Beschwerden (Welche Symptome können beim Coronavirus auftreten?) aussagekräftig. Es handelt sich dabei um einen Bluttest.
Der Test wird momentan noch nicht von der Krankenkasse übernommen, steht aber allen Patienten unserer Praxis zur Verfügung.

Noch unklar ist, ob und wie lange nach einer stattgefundenen Infektion mit dem Coronavirus ein Schutz vor erneuter Ansteckung (Immunität) besteht. Man kann aber davon ausgehen, dass ein gewisser Schutz vorhanden ist. Trotzdem sind weiterhin die Massnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus vorzunehmen.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema dürfen Sie uns gerne kontaktieren.