Ab dem 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen.
In Spitälern und Kliniken sowie in Alters- und Pflegeheimen (inkl. Pflegewohnungen) gilt weiterhin für alle Mitarbeitenden und Besuchenden eine generelle Maskentragepflicht in Innenräumen im direkten Kontakt mit den Bewohnenden. In nicht öffentlich zugänglichen Bereichen ohne Kontakt zu Bewohnenden oder Besuchenden können Ausnahmen gemacht werden. In den meisten Kantonen besteht zudem auch eine Maskentragepflicht oder -empfehlung in Arztpraxen.
Das Testen bleibt eine wichtige Massnahme zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und um besonders gefährdete Personen zu schützen.
Testen bei Symptomen oder nach Kontakt zu bestätigtem Fall
Besonders gefährdete Personen sowie ihr Umfeld sollten sich bei Symptomen oder Kontakt zu einer positiv getesteten Person testen lassen, vorzugsweise mit einem PCR-Test.
Nicht besonders gefährdete Personen können sich bei Symptomen oder Kontakt zu einem bestätigten Fall nach wie vor auch testen lassen, wenn sie möchten.
Hinweis: Sie können ein COVID-Zertifikat für Genesene erhalten, wenn Ihre COVID-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test bestätigt wurde und nicht länger als 180 Tage zurückliegt.
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