Ab November 2021 wurden in der Schweiz die ersten Booster-Impfungen gegen Covid durchgeführt (=Auffrischimpfungen). Diese sind zuerst für Personen über 65 Jahre und besonders gefährdeten Personen mit chronischen Erkrankungen mit höchstem Risiko vorgesehen.
Im Kanton Zürich kann man sich ab dem 10.10.2022 direkt bei den Impfzentren für eine Booster-Impfung anmelden ( neu mit dem bivalenten Impfstoff Spikevax). Die Anmeldung zur Boosterimpfung im Kanton Schaffhausen erfolgt über das Kantonale Impfzentrum Charlottenfels.
Eine 4. Impfung mit dem bivalenten Impfstoff Spikevax wir insbesondere Risikopersonen und über 65-jährigen empfohlen.
Eine erste Auffrischimpfung wird 4 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung empfohlen. Bei Personen, welche mit Comirnaty® (von Pfizer/Biontech) grundimmunisiert wurden, empfiehlt sich, die Auffrischimpfung nach dieser Zeitspanne so bald als möglich durchzuführen.
(*) Grundimmunisierung
Die Grundimmunisierung ist abgeschlossen nach 2 Impfdosen oder einer bestätigten Infektion und einer Impfdosis (wenn diese 2 Ereignisse zeitlich mindestens 4 Wochen voneinander entfernt sind).
Tritt eine bestätigte SARS-CoV-2 Infektion nach Abschluss der Grundimmunisierung innerhalb von 4 Monaten auf, so ist eine Auffrischimpfung 4 Monate nach dieser Infektion (= letzte Exposition) empfohlen.
Liegen zwischen der Grundimmunisierung und einer Infektion mehr als 4 Monate, zählt diese Infektion als Booster und eine Auffrischimpfung ist nicht notwendig.